Mittwoch, 20. Januar 2010

Arbeitgeber Kirche: Von Nächstenliebe keine Spur

1,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienen ihr Geld bei der Kirche. Auf besondere Nachsicht ihres Arbeitgebers sollten sie nicht vertrauen. Im Gegenteil. (...)

Für Verwaltungsangestellte, Kindergärtnerinnen und Sozialarbeiter in kirchlichen Diensten bedeutet dies konkret: Ihr Arbeitgeber darf von ihnen nicht nur verlangen, dass sie ihren beruflichen Pflichten sorgfältig nachkommen. Er kann auch darauf pochen, dass seine Mitarbeiter sich in jeder Lebenslage gemäß der christlichen Moral- und Sittenlehre verhalten. Tun sie das nicht, laufen sie Gefahr, ihren Job zu verlieren.

Anders als die meisten weltlichen Arbeitgeber können die Kirchen damit sogar das Privatleben ihrer Mitarbeiter zur Chefsache machen. Ein anstößiger Lebenswandel beziehungsweise das, was die Kirche dafür hält, genügt für einen Rauswurf. Präzedenzfälle aus der Praxis gibt es reichlich.

Anfang der 1980er-Jahre kündigte das St.-Elisabeth-Krankenhaus in Essen zwei Assistenzärzten, weil diese sich in einem privaten Leserbrief an eine Illustrierte für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eingesetzt hatten. Das gleiche Schicksal ereilte den Buchhalter eines katholischen Jugendheims. Er war aus der Kirche ausgetreten. Und auch er verlor seinen Job.

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