Montag, 11. Januar 2010

Hartz IV: Verfassungswidrige Säule

Vor fünf Jahren trat am 1. Januar 2005 in Deutschland das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", allgemein als "Hartz IV" bekannt, in Kraft. Für die wohl umstrittenste sozialpolitische Entscheidung in der Geschichte der Bundesrepublik liegen somit fünf Jahre an praktischen Erfahrungen vor und auch die wissenschaftliche Begleitforschung kann mittlerweile auf diverse Studien verweisen. Die hier unternommene Bilanz greift zunächst die zentrale Frage nach der Wirkung der "Reformen" beim Abbau der Arbeitslosigkeit auf und widmet sich dann den "Kolateralschäden", also den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen. (...)

Fünf Jahre Hartz IV sind aufgrund dieser Befunde zu sehen als Symptom für einen historischen gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik, der auf neoliberalen Grundsätzen wie Glauben an den Markt, Deregulierung und die Reduzierung des Subjekts zum bloßen Anbieter der Ware Arbeitskraft basierte. Dazu gehört der höchst fragwürdige Ansatz, den Arbeitsmarkt als Schüssel für das Problem der Arbeitslosigkeit zu sehen. Ihm geschuldet ist dieses soziale Großexperiment mit acht Millionen Menschen, dessen Erträge gering und dessen gesellschaftliche Kosten zu teuer sind.

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Anmerkung: Wo der Autor hier irgendwelche - wenn auch geringen - "Erträge" zu sehen vermag, die Hartz IV gebracht haben soll, verbleibt ein mystisches Geheimnis.

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