Donnerstag, 8. Juli 2010

Über Steinbrücks "Nebentätigkeiten"

Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist mit "lukrativen Nebentätigkeiten" in die Kritik geraten. Die Grünen sprechen von einem unanständigen Verhalten, zumal der SPD-Politiker [sich] kaum noch seiner Aufgabe als Abgeordneter im Deutschen Bundestag widmet. (...)

Laut Angaben Steinbrücks, die er gegenüber der Parlamentsverwaltung gemacht hat, hielt er hoch dotierte Vorträge unter anderem bei der von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann geleiteten Alfred-Herrhausen-Gesellschaft, beim Hasso-Plattner-Institut, bei der französischen Großbank BNP Paribas, der Alliance Möbel Marketing, der Münchner Kommunikationsagentur Serviceplan und der in Bielefeld sitzenden Handelskooperation EK Servicegroup. Hinzu kommt Steinbrücks Verdienst aus seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat von ThyssenKrupp. Für einfache Mitglieder wie Steinbrück hatte der Konzern dafür in der Vergangenheit zwischen 130.000 Euro und 230.000 Euro im Jahr gezahlt.

Grünen-Politiker Ströbele erklärte, Steinbrück sei mit seinen "lukrativen Nebentätigkeiten" kein Einzelfall. "Es gibt immer wieder Fälle von Abgeordneten, die mit ihrem mandatswidrigen Verhalten Kopfschütteln auslösen", sagte er. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht klar geregelt, dass der wesentliche Teil der Abgeordnetentätigkeit dem Mandat gewidmet werden müsse.

(Weiterlesen)

Anmerkung: Dass sich gerade die Grünen hier so weit aus dem Fenster lehnen, ist lächerlich - aus ihren eigenen Reihen gibt es mehr als genug Beispiele für "mandatswidriges Verhalten". Dies betrifft alle neoliberalen Parteien des Bundestages - was auch erklärt, wieso diese Praxis nicht einfach durch entsprechende Regelungen unterbunden wird. Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - nur in der Zeitung hackt man ein bisschen auf dem anderen herum, ohne jedoch Konsequenzen zu ziehen bzw. einzufordern. Kasperletheater vom Feinsten.

Keine Kommentare: